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Zwei Jahre zum Verkauf der Immobilie

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Die Befreiung von der Besteuerung beim Verkauf der eigenen Wohnung kann anwendbar sein, auch wenn diese in den zwei Jahren vor dem Verkauf vermietet wurde.

Wenn eine Person über 65 Jahre ihre eigene Wohnung überträgt, ist der erzielte Vermögensgewinn von der Besteuerung im IRPF befreit, ohne dass eine Wiederanlage erforderlich ist. Dieser Anreiz gilt auch, wenn der Verkäufer eine Person in einer Situation schwerer Abhängigkeit oder großer Abhängigkeit ist.

Es müssen jedoch die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllt sein:

  • Die übertragene Wohnung muss die Hauptwohnung des Übertragenden sein, das heißt, diejenige, in der er während eines ununterbrochenen Zeitraums von drei Jahren gewohnt hat, es sei denn, es liegen bestimmte Umstände vor, die ihn zwingen, vor Ablauf dieser drei Jahre umzuziehen.

  • Darüber hinaus muss der Verkauf erfolgen, bevor zwei Jahre vergehen, seit die Immobilie aufgehört hat, die Hauptwohnung zu sein.

Nun hat das Finanzamt bestätigt, dass die Erfüllung dieser zweiten Anforderung – den Verkauf vor Ablauf von zwei Jahren, seit die Wohnung ihren Charakter als Hauptwohnung verloren hat – unabhängig davon ist, was der Steuerpflichtige während dieser Zeit mit ihr macht. Es spielt keine Rolle, ob die Immobilie während dieses Zeitraums leer stand oder vermietet wurde: Wenn die Wohnung vor Ablauf von zwei Jahren verkauft wird, bleibt das Recht auf die Befreiung im IRPF bestehen (sofern die übrigen Anforderungen erfüllt sind).

 

Wenn Sie eine Immobilie in Ihrem Eigentum verkaufen möchten, kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie, wie Sie den erzielten Gewinn im IRPF korrekt deklarieren und nicht mehr als nötig besteuern.

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