Bauordnungen
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Berechnung der Frist gegen nach ihrer Veröffentlichung bekannt gegebene Bauordnungen
Der Fall basiert auf einer ziemlich üblichen Situation im Städtebau, wenn eine Gemeinde eine Bauordnung ändert oder genehmigt (die eine allgemeine Norm der Gemeinde ist), sie veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt und außerdem später persönlich denjenigen mitteilt, die Einwendungen während des Verfahrens erhoben haben, indem sie ihnen mitteilen, dass diese Einwendungen abgelehnt wurden und ihnen erklären, welche Rechtsmittel sie einlegen können.
Die Frage, die sich stellt, ist, wenn man einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Ordnung (eine „allgemeine Vorschrift“) einlegt, die allgemeine Regel ist, dass die Frist zwei Monate ab der offiziellen Veröffentlichung beträgt. Das war die Idee, die das autonome Gericht anwandte, das verstand, dass die Uhr nur ab dem Mitteilungsblatt läuft und daher die Klage abwies, wenn sie später ab diesem Datum eingereicht wurde.
Aber der Oberste Gerichtshof (TS) präzisiert die Frage und gibt ein Kriterium an, das denjenigen schützt, die am Verfahren teilgenommen haben. Es sagt, dass, obwohl es normal ist dass die Frist gezählt wird ab der Veröffentlichung , wenn die Gemeinde danach eine persönliche Benachrichtigung über den Beschluss (einschließlich der Ablehnung der Einwendungen) vornimmt und außerdem ausdrücklich die Rechtsmittel angibt, dann beginnt die Frist von zwei Monaten ab dieser Benachrichtigung persönlich.
Der Grund ist, Unsicherheit und Verwirrung zu vermeiden, wenn die Verwaltung eine klare individuelle Mitteilung über die Entscheidung und darüber, wie man Berufung einlegt, sendet, macht es Sinn, dass der Bürger die Frist ab diesem Zeitpunkt zählen kann, was die Rechtssicherheit und den effektiven Rechtsschutz stärkt. Daher ist Veröffentlichung als "ordentlicher" Ausgangspunkt zu betrachten, aber persönliche Benachrichtigung danach (gut gemacht und mit Rechtsmitteln) als "effektiver" Ausgangspunkt für den Empfänger. Wenn Sie sich benachteiligt und unzufrieden mit einer Entscheidung der Verwaltung fühlen, stehen Ihnen unsere Fachleute zur Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen.
Wenn Sie sich benachteiligt und unzufrieden mit einer Entscheidung der Verwaltung fühlen, stehen Ihnen unsere Fachleute zur Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen.
VERWANDTER INHALT
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Regulatorische Inaktivität der Verwaltung
Verpflichtung der Verwaltung, die gesetzlichen Bestimmungen regulierend zu entwickeln
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Öffentliche Auftragsvergabe
Durchgeführte Arbeiten im Rahmen eines für nichtig erklärten öffentlichen Vertrags
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Ausländerrecht
Aufhebung der Verpflichtung zur ausschließlich elektronischen Kommunikation von natürlichen Personen
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