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Öffentliche Auftragsvergabe

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Durchgeführte Arbeiten im Rahmen eines für nichtig erklärten öffentlichen Vertrags

Öffentliche Auftragsvergabe

Der Oberste Gerichtshof (TS) analysiert einen ziemlich typischen Fall in der Praxis, der auftritt, wenn eine Gemeinde dringend Wartungsarbeiten und Reparaturen an Gemeindegebäuden (Klimatisierung, Heizung und kleine Arbeiten) benötigt und anstelle eines ordnungsgemäßen Verfahrens die Arbeiten auf informellem Weg (zum Beispiel per E-Mail) vergibt und das Unternehmen monatelang ohne formellen Vertrag arbeiten lässt.

Wenn es an der Zeit ist zu zahlen, erkennt die Verwaltung an, dass dies eine „ unregelmäßige Auftragsvergabe “ war und behauptet, dass, da kein gültiger Vertrag vorliegt, keine Zahlung wie bei einem normalen Verwaltungsvertrag erfolgen kann. Dennoch erkennt sie an, dass nützliche Arbeiten geleistet wurden und zahlt nur die „ tatsächlichen Kosten “, während das Unternehmen die volle Zahlung fordert und verteidigt, dass in Wirklichkeit eine vertragliche Beziehung bestand. Die vorherigen Gerichte hatten diese Idee bereits zurückgewiesen, und die Angelegenheit gelangt zum TS, um zu klären, was die richtige rechtliche Grundlage für die Zahlung in diesen Fällen.

Der Schlüssel des TS ist klar, wenn der Vertrag nichtig ist (oder direkt, nicht korrekt formalisiert wurde), erzeugt dieser "Vertrag" keine Wirkungen und der Preis kann nicht als vertragliche Erfüllung gefordert werden. Aber das bedeutet nicht, dass die Gemeinde sich der geleisteten Arbeiten ohne Zahlung . Die Zahlung stützt sich in diesen Fällen auf die Rückerstattung, um die ungerechtfertigte Bereicherung der Verwaltung zu vermeiden, wenn es einen tatsächlichen Nutzen für den öffentlichen Dienst gegeben hat und das Unternehmen durch die Erbringung dieser Dienstleistungen verarmt ist, entspricht es den Wert dessen, was tatsächlich erhalten wurde, zu entschädigen.

Außerdem betont der TS eine wichtige Grenze , diese Entschädigung hat Sinn, wenn die Leistung nicht nur aus der Initiative des Auftragnehmers entsteht, sondern es einen Auftrag, eine Toleranz oder eine Zustimmung (auch wenn stillschweigend) der Verwaltung gibt und eine tatsächliche Nutzung des Ausgeführten erfolgt. Im Fall hat die Gemeinde die Notwendigkeit gefördert , kannte die Ausführung und hat nutzte der Arbeiten, also muss für das Geleistete bezahlt werden , aber ohne die unregelmäßige Einstellung als wäre es ein gültiger Vertrag zu „anerkennen“.

Unsere Fachleute können Sie beraten und alle Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung bei der Verwaltung angehen.

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