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Es ist viele Jahre her, dass es gebaut wurde!

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Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, wie die AJD einer neuen Bauurkunde berechnet werden muss, wenn viele Jahre seit dem Bau vergangen sind.

Es ist viele Jahre her, dass es gebaut wurde!

Nach Abschluss des Baus eines neuen Gebäudes muss der Entwickler vor dem Notar erscheinen, damit dieser die „Urkunde über das neue Bauwerk“ ausstellt. Sobald diese Urkunde vorliegt, kann das Werk im Grundbuch eingetragen werden. In diesen Fällen unterliegt es der Steuer auf Dokumentierte Juristische Handlungen (AJD), da die Urkunde „einen Betrag oder wertvolle Sache zum Gegenstand hat“, die in ein öffentliches Register eingetragen werden kann und nicht anderen inkompatiblen Steuern unterliegt (z. B. ISD, ITP-TPO oder Gesellschaftstransaktionen).

Die Steuerbemessungsgrundlage der AJD ist der „tatsächliche Kostenwert des neuen Bauwerks“, der in der Urkunde angegeben ist, und auf diesen Betrag muss ein Satz von zwischen 0,5 und 1,5% angewendet werden (je nach Autonomer Gemeinschaft). Zu diesem Zweck hat der TEAC als Kriterium festgelegt, dass die Steuerbemessungsgrundlage die Ausführungskosten des Werks sind (d. h. die Materialkosten für die Durchführung, ohne den Marktwert der Immobilie zu berücksichtigen).

Nun, der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass dies auch dann der Fall ist, wenn viele Jahre zwischen dem Datum, an dem die Immobilie gebaut wurde, und dem Datum der Urkunde über das neue Bauwerk vergangen sind. . In diesem Fall muss als Steuerbemessungsgrundlage der AJD die Ausführungskosten des Werks des Jahres des Baus herangezogen werden, ohne dass die Finanzbehörde eine monetäre Aktualisierung dieser Kosten vornehmen kann.

 

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