Übertragungsrecht
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Intervention des verwitweten Ehepartners des Übertragenden bei der Teilung des Erbes des ersten Verstorbenen
Der Oberste Gerichtshof (TS) analysiert einen Fall von Erbschaft „in Kette“ (mehrere aufeinanderfolgende Todesfälle) und entscheidet, wie das sogenannte Übertragungsrecht funktioniert.
Die Fakten beginnen mit dem Tod einer Frau ohne Testament . Grundsätzlich erben ihr Ehemann und ihre drei Kinder. Danach stirbt eines dieser Kinder ohne die Erbschaft seiner Mutter angenommen oder abgelehnt zu haben. Dieses Kind war verheiratet, sodass seine Frau die Rechte hat, die das Gesetz ihr als Witwe anerkennt (insbesondere das Witwenusufrukt). Später stirbt auch der Vater (der „Übertragende“), ohne ebenfalls den Schritt zur Annahme oder Ablehnung der Erbschaft seiner Frau gemacht zu haben. Schließlich erstellen die anderen beiden überlebenden Kinder Urkunden und teilen die Erbschaften, indem sie Vermögenswerte zuweisen (einschließlich eines Grundstücks, das von der ersten Verstorbenen stammt), aber ohne die Witwe des verstorbenen Kindes zu berücksichtigen.
Die entscheidende Diskussion war, ob die endgültigen Erben dieses Erbe direkt von der ersten Verstorbenen erwerben oder ob sie es durch die Erbschaft des Kindes erwerben, das ohne Entscheidung gestorben ist (d. h. zuerst durch seine Erbschaft).
Der TS entscheidet sich für die sogenannte Theorie der doppelten Übertragung wobei das Recht, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen, auf die Erben des Übertragenden übergeht weil sie seine Erben sind , sodass das, was aus dem ersten Erbe kommt in das Vermögen des Übertragenden integriert wird.
Praktische Konsequenz? Dass diese Integration die Berechnung der Rechte der Witwe des Übertragenden betrifft (ihr Witwen usufructuary quota und andere gesetzliche Rechte), und deshalb muss sie an der Teilung teilnehmen , was in der Erbschaft des ersten Verstorbenen verteilt wird, hat wirtschaftliche Auswirkungen auf das, was ihr in der Erbschaft ihres Mannes zusteht.
In Erbschaftsstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten.VERWANDTER INHALT
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Doktrin der eigenen Handlungen
Bindung des Versicherers an die angebotene Entschädigung
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Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils
Zeitlicher Umfang einer neuen Bewertung von Katasterwerten
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Erbschaften
Zahlung des Pflichtteils eines Vorfahren durch die Zuteilung eines universellen und lebenslangen Nießbrauchs
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