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Insolvenzverfahren

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Vertreter des Insolvenzverwalters einer juristischen Person bei der schuldhaften Einstufung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzverfahren

Der Oberste Gerichtshof (TS) analysiert einen Fall von Insolvenz, in dem die insolvente Gesellschaft eine juristische Person (eine andere Gesellschaft) als Insolvenzverwalter hatte. Da dieser "Gesellschaft" Insolvenzverwalter nicht allein handeln kann, verpflichtet das Gesetz sie, eine natürliche Person als ständigen Vertreter zu benennen, der in der Praxis Entscheidungen trifft und im Namen des Verwalters unterschreibt. Im Insolvenzverfahren wurde die Insolvenz als schuldhaft eingestuft wegen Verhaltensweisen, die mit der Verwaltung verbunden sind (buchhalterische Unregelmäßigkeiten, Verzögerung bei der Beantragung der Insolvenz oder Handlungen, die die Insolvenz verschärfen).

Die Frage war, ob auch diese natürliche Person, die als Vertreter fungiert, als "von der Einstufung betroffene Person" betrachtet werden kann und sie genauso bestraft werden kann wie ein Verwalter. Der TS sagt, dass sie als betroffen betrachtet werden kann, weil es eine Art funktionale Gleichstellung gibt, obwohl der Verwalter formal eine Gesellschaft ist, die tatsächlich das Amt ausübt, ist der ständige Vertreter, der Pflichten und Verantwortlichkeiten hat, die denen des Verwalters ähnlich sind. Wenn ihr Verhalten zur Insolvenz beiträgt oder das Verhalten rechtfertigt, das die schuldhafte Insolvenz begründet, kann sie in die Gruppe der von der Einstufung betroffenen Personen aufgenommen werden.

Nun, der TS setzt auch Grenzen da nicht alle Konsequenzen automatisch gelten. Unterscheiden Sie zwischen drei typischen Effekten :

- Die Unfähigkeit , es ist sinnvoll, sie der natürlichen Person aufzuerlegen, da es sich um eine persönliche Sanktion handelt.

- Die Haftung für das Insolvenzdefizit kann solidarisch von der juristischen Person der Geschäftsführerin und ihrem Vertreter verlangt werden, wenn das Defizit mit dem Handeln dieses in Verbindung steht.

- Der Verlust von Insolvenzrechten wird nicht einfach auf den Vertreter übertragen, nur weil er es ist; es funktioniert nicht wie ein „Kopieren und Einfügen“ von Sanktionen.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation wie der beschriebenen befinden, können unsere Fachleute Ihnen die erforderliche Unterstützung bieten und alle Maßnahmen ergreifen, die als relevant erachtet werden könnten.

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