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Wir werden eine Gesellschaft gründen

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Wenn Sie eine SL gründen möchten, seien Sie vorsichtig mit früheren Verpflichtungen.

Wir werden eine Gesellschaft gründen

Für die Gründung einer SL ist es üblich, dass einerseits Vorbereitungshandlungen durchgeführt werden müssen (wie die Reservierung des Firmennamens). Außerdem ist es auch üblich, Verträge abzuschließen oder Aktivitäten zu entwickeln, die bereits zum Geschäft gehören, das Gegenstand der Gesellschaft sein wird (zum Beispiel, bei einem Lieferanten ein Produkt zu bestellen, das vom zukünftigen Unternehmen verwendet wird), insbesondere wenn es eilig ist, mit der Tätigkeit zu beginnen.

Dennoch, auch wenn dies üblich ist, beachten Sie, dass Sie, wenn die Dinge nicht wie geplant laufen, das Risiko eingehen, die übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, obwohl die Haftung in jedem Fall unterschiedlich sein wird. Auf diese Weise:

  • Die im Entstehen befindliche Gesellschaft (mit dem vorhandenen Vermögen) und die Gesellschafter (persönlich, mit der Grenze des Beitrags, den sie sich verpflichtet haben zu leisten) haften für alle Handlungen oder Verträge, die für ihre Eintragung im Handelsregister erforderlich sind. Nach erfolgter Eintragung geht die Verantwortung ausschließlich auf die Gesellschaft über.
  • Im Falle von Handlungen oder Verträgen, die zur Ausübung der Tätigkeit durchgeführt wurden oder abgeschlossen wurden, wenn sie nicht im Namen der Gesellschaft abgeschlossen wurden, haftet die Person, die sie unterzeichnet hat.
  • Daher, wenn Sie einem Lieferanten einen Auftrag erteilen, während die Gesellschaft noch im Entstehen ist und das Geschäft am Ende nicht gut läuft (zum Beispiel, weil es nicht vorankommt und sie beschließen, die Gesellschaft nicht zu gründen), könnten Sie persönlich für die Verpflichtungen haften, die gegenüber diesem Lieferanten eingegangen wurden.
Unsere Fachleute werden Sie rechtlich bei allem unterstützen und beraten, was mit der Gründung einer Gesellschaft zu tun hat.

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PLAZA DE LA FERIA,5 , LAS PALMAS DE GRAN CANARIA

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  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

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