ICONOS FINALES-TRAZADOS

Zahlungen auf das Konto der KÖRPERSCHAFTSTEUER

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Wenn Ihr Unternehmen weniger als sechs Millionen Euro Umsatz macht, können Sie im Februar die Art der Berechnung der Vorauszahlungen ändern.

Zahlungen auf das Konto der KÖRPERSCHAFTSTEUER

Wenn Ihr Unternehmen weniger als sechs Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht, müssen Sie bei der Berechnung Ihrer ratenweisen Vorauszahlungen der KÖRPERSCHAFTSTEUER standardmäßig die "Quotenmethode" anwenden und 18 % der fälligen Quote des letzten abgelaufenen Veranlagungszeitraums zahlen. Wenn das Geschäftsjahr Ihres Unternehmens also mit dem Kalenderjahr übereinstimmt:

  • Bei der Vorauszahlung im April müssen Sie die fällige Quote der KÖRPERSCHAFTSTEUER von 2024 als Referenz nehmen.
  • Bei den Vorauszahlungen im Oktober und Dezember müssen Sie jedoch diejenige von 2025 berücksichtigen.

Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass Ihre Gewinne im Jahr 2026 niedriger sein werden, können Sie im Februar die Vorauszahlungen nach dem "Basisverfahren" berechnen, wodurch Sie die ratenweisen Vorauszahlungen anhand der bis dahin im laufenden Geschäftsjahr angefallenen Gewinne berechnen können. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass die Anwendung des Quotenverfahrens Sie dazu zwingt, zu hohe Vorauszahlungen zu leisten und dann in Ihrer Steuererklärung eine Rückerstattung beantragen zu müssen.

 

Unsere Berater werden prüfen, ob die Berechnung der Vorauszahlungen nach dem Basisverfahren in Ihrem Fall vorteilhafter ist, und Ihnen mitteilen, wie Sie diese Berechnungsmethode wählen können.

Kontaktanfrage

* Campos obligatorios

Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: ASESORÍA GARCÍA MENDOZA, B35903277
PLAZA DE LA FERIA,5 , LAS PALMAS DE GRAN CANARIA

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren