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Grundbuch

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Unmöglichkeit der Eintragung von Miteigentum ohne Zustimmung der betroffenen Eigentümer

Grundbuch

In diesem Fall wird eine Situation angesprochen, die für diejenigen vertraut sein könnte, die mit Erbschaften, Garagenkäufen oder älteren Schriftstückregulierungen zu tun hatten. Eine Person beantragte, dass ein weiterer Teil der Garage auf ihren Namen eingetragen wird, der ihrer Meinung nach seit einem Kauf im Jahr 1983 ihr zusteht. Das Problem ist, dass, obwohl damals das richtige Schriftstück unterzeichnet wurde, aufgrund eines Fehlers nur einer der beiden Teile eingetragen wurde, die sie gekauft hatte, und nun, viele Jahre später, fordert sie, dass auch der andere Teil anerkannt wird. Die Antwort des Grundbuchamtes und anschließend der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (DGSJFP) ist eindeutig: Um das im Grundbuch Stehende zu ändern, reicht es nicht aus zu sagen, dass ein Fehler unterlaufen ist. Es kann nur berichtigt werden, wenn alle Personen zustimmen, die derzeit als Inhaber dieser Rechte eingetragen sind, oder wenn es ein Gerichtsurteil in einem Verfahren gibt, in dem alle Betroffenen benachrichtigt und beteiligt wurden. In diesem Fall haben andere Eigentümer bereits Teile dieser Garagen gekauft oder geerbt und haben ihre Zustimmung zur Änderung nicht gegeben. Darüber hinaus stellt die Generaldirektion fest, dass der Fehler nicht leicht korrigiert werden kann, da der zweite Teil der Garage tatsächlich nie eingetragen wurde, und das erfordert mehr als eine einfache Verwaltungskorrektur. Daher muss die interessierte Person, wenn es keine Einigung mit den anderen Eigentümern gibt, vor Gericht gehen, wenn sie versuchen möchte, diese Eintragung zu erreichen. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation wie der beschriebenen befinden, können unsere Fachleute Ihnen die erforderliche Unterstützung bieten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. einen der beiden Teile eingetragen hat das erworben hat, und jetzt, viele Jahre später, auch um Anerkennung für das andere bittet.

Die Antwort des Registrars und anschließend der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (DGSJFP) ist klar, um zu ändern was im Grundbuch steht es reicht nicht zu sagen, dass es einen Fehler gab. Es kann nur korrigieren, wenn alle Personen zustimmen die jetzt als Inhaber dieser Rechte eingetragen sind, oder ob es eine Urteil eines Richters in einem Verfahren, an dem alle beteiligten Parteien beteiligt wurden. In diesem Fall haben andere Inhaber bereits Teile dieser Garagen gekauft oder geerbt und haben ihre Zustimmung nicht gegeben für die Änderung.

Darüber hinaus weist die Generaldirektion darauf hin, dass die Fehler nicht leicht korrigiert werden kann, weil tatsächlich der zweite Teil der Garage nie eingetragen wurde, und das erfordert mehr als eine einfache Verwaltungskorrektur. Daher wenn es gibt keine Einigung mit den anderen Eigentümern wird die betroffene Person vor Gericht gehen wenn Sie versuchen möchten, diese Registrierung zu erhalten.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation wie der beschriebenen befinden, können unsere Fachleute Ihnen die erforderliche Unterstützung bieten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

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