Zahlungen auf das Konto der KÖRPERSCHAFTSTEUER
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Wenn Ihr Unternehmen weniger als sechs Millionen Euro Umsatz macht, können Sie im Februar die Art der Berechnung der Vorauszahlungen ändern.
Wenn Ihr Unternehmen weniger als sechs Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht, müssen Sie bei der Berechnung Ihrer ratenweisen Vorauszahlungen der KÖRPERSCHAFTSTEUER standardmäßig die "Quotenmethode" anwenden und 18 % der fälligen Quote des letzten abgelaufenen Veranlagungszeitraums zahlen. Wenn das Geschäftsjahr Ihres Unternehmens also mit dem Kalenderjahr übereinstimmt:
- Bei der Vorauszahlung im April müssen Sie die fällige Quote der KÖRPERSCHAFTSTEUER von 2024 als Referenz nehmen.
- Bei den Vorauszahlungen im Oktober und Dezember müssen Sie jedoch diejenige von 2025 berücksichtigen.
Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass Ihre Gewinne im Jahr 2026 niedriger sein werden, können Sie im Februar die Vorauszahlungen nach dem "Basisverfahren" berechnen, wodurch Sie die ratenweisen Vorauszahlungen anhand der bis dahin im laufenden Geschäftsjahr angefallenen Gewinne berechnen können. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass die Anwendung des Quotenverfahrens Sie dazu zwingt, zu hohe Vorauszahlungen zu leisten und dann in Ihrer Steuererklärung eine Rückerstattung beantragen zu müssen.
Unsere Berater werden prüfen, ob die Berechnung der Vorauszahlungen nach dem Basisverfahren in Ihrem Fall vorteilhafter ist, und Ihnen mitteilen, wie Sie diese Berechnungsmethode wählen können.
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