Verwaltungshandlungen
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Elektronische Benachrichtigungen über Beschlüsse der Sozialversicherung
 
                                        
                        Der Oberste Gerichtshof (TS) hat klargestellt, wie elektronische Benachrichtigungen über Beschlüsse im Bereich der Sozialversicherung erfolgen müssen, wenn ein Unternehmen oder eine Person verpflichtet ist, sie zu erhalten und einen Dritten (zum Beispiel einen Berater oder Verwalter) als autorisiertes Mitglied im RED-System benannt hat. Die Frage war, ob es ausreicht, die Benachrichtigung nur an die verpflichtete Person zu senden oder ob die Benachrichtigung auch an den autorisierten RED-Empfänger weitergeleitet werden muss. Der TS antwortet, dass die Verwaltung im Allgemeinen den Beschluss sowohl dem direkten Verantwortlichen als auch dem autorisierten Empfänger zur Verfügung stellen muss. Dieses System zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen rechtzeitig und angemessen über jeden wichtigen Beschluss informiert wird, um ihr die Ausübung ihrer Rechte, wie z. B. das Einlegen von Rechtsmitteln, zu erleichtern. Das RED-System
ist der obligatorische Kanal für viele Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben mit der Sozialversicherung, und wenn es zur Übermittlung von Daten verwendet wird, die zu dem entsprechenden Beschluss geführt haben, muss die Benachrichtigung sowohl an die vom Unternehmen autorisierte Person im RED-System als auch an die betroffene Person erfolgen. Es ist keine Option für die Verwaltung, sondern eine gesetzliche Anforderung, es sei denn, die betroffene Person beantragt ausdrücklich, dass nur sie oder eine andere Person benachrichtigt wird. Es ist auch nicht erforderlich, dass der im RED-System autorisierte Empfänger besondere Befugnisse für den Empfang dieser Benachrichtigungen hat, es sei denn, dass das spezifische Verfahren von diesem System ausgeschlossen ist. Daher ist die doppelte Benachrichtigung die Regel und ermöglicht eine größere Sicherheit und Kontrolle bei den Verwaltungsangelegenheiten von Unternehmen und Fachleuten gegenüber der Sozialversicherung. Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei den Maßnahmen und Verfahren zu unterstützen, die in solchen Situationen zum Schutz Ihrer Rechte und des Interesses von Minderjährigen erforderlich sein könnten. eines jeden wichtigen Beschlusses, was es ihm erleichtert, seine Rechte auszuüben, wie z. B. das Einreichen von Rechtsmitteln.
Die RED-System ist der obligatorische Kanal für viele Verwaltungs- und Kommunikationsvorgänge mit der Sozialversicherung. Wenn er verwendet wird, um Daten zu übermitteln, die zu der entsprechenden Entscheidung geführt haben, muss dies an die von dem Unternehmen autorisierte Person im RED-System sowie an den Betroffenen selbst gemeldet werden. Es ist keine Option für die Verwaltung, sondern ein gesetzliche Anforderung, es sei denn, die verantwortliche Person beantragt ausdrücklich, dass nur sie oder eine andere Person benachrichtigt wird. Es ist auch nicht erforderlich, dass die autorisierte Person im RED-System Sonderbefugnisse erforderlich ist, um diese Benachrichtigungen zu erhalten, es sei denn, das spezifische Verfahren ausgeschlossen ist dieses Systems.
Auf diese Weise kann der Betroffene seine Rechte ausüben, wie z. B. das Einlegen von Rechtsmitteln, im Falle einer wichtigen Entscheidung. Doppelbenachrichtigung ist die Regel und ermöglicht eine größere Sicherheit und Kontrolle bei den Verwaltungsverfahren von Unternehmen und Fachleuten gegenüber der Sozialversicherung.
Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei den Maßnahmen und Verfahren zu unterstützen, die in solchen Situationen zur Verteidigung Ihrer Rechte und der Interessen von Minderjährigen erforderlich sind. 
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