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Grundlagen und Beitragssätze im RETA

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Erfahren Sie mehr über die Beitragssätze im Regime der Selbstständigen für 2026.

Beitragssätze für 2026

 

Das Beitragsystem für selbstständige Arbeitnehmer basiert auf den jährlichen Nettorenditen. Selbstständige müssen der Sozialversicherung eine Prognose der Nettorenditen mitteilen, die sie im Rahmen all ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen werden. Die Berechnung der Nettorenditen erfolgt durch Abzug aller für ihre Erzielung erforderlichen Einnahmen sowie eines Pauschalabzugs von 7 % (3 % für selbstständige Gesellschafter).

Im Laufe des Jahres können sie ihren Beitragssatz bis zu sechs Mal ändern, um ihn an die Entwicklung ihrer prognostizierten Renditen anzupassen. Abhängig von der mitgeteilten Einnahmeprognose muss der selbstständige Arbeitnehmer einen Beitragssatz wählen, der zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegt, der seinem Einkommensbereich gemäß der allgemeinen Tabelle der Beitragsgrundlagen entspricht.

In jedem Fall haben die gewählten Beiträge vorläufigen Charakter, bis sie im folgenden Jahr entsprechend der erzielten und von der Finanzverwaltung mitgeteilten Jahresrenditen reguliert werden.

Nach Festlegung des endgültigen Beitragssatzes, falls dieser höher war als der vorläufige Beitragssatz, zu dem der Selbstständige während des Jahres beigetragen hat, kann der Betroffene die Differenzen im Beitrag bis zum letzten Tag des Monats nach Erhalt der Regulierung ohne Verzugszinsen oder Aufschläge einzahlen. Wenn sein vorläufiger Beitragssatz höher war als der endgültige Beitragssatz, erhält er eine Rückerstattung für die zu viel gezahlten Beiträge.

Zur Auswahl des Beitragssatzes wird das Gesetz über den Staatshaushalt jedes Jahr Tabellen mit verschiedenen Nettorenditetranchen des Selbstständigen festlegen; außerdem wird für jede Tranche ein Mindest- und ein Höchstbeitrag festgelegt. Auf diese Weise muss der Selbstständige einen Beitragssatz wählen, der zwischen dem für den Einkommensbereich erwarteten Mindest- und Höchstbeitrag liegt.

Die Tabelle für das Jahr 2026 lautet wie folgt:

2026 Tranchen Nettorenditen (Euro/Monat) Mindestbeitrag (Euro/Monat) Höchstbeitrag (Euro/Monat)
Tabelle
Tranche 1 < = 670

653, 59

718, 94

Abschnitt 2 > 670 und < = 900

718, 95

900

Abschnitt 3 > 900 und < 1. 166, 70

849, 67

1. 166, 70

Tabelle
Abschnitt 1 > =1. 166, 70 und < = 1. 300

950, 98

1. 300

Abschnitt 2 > 1. 300 und < = 1. 500

960, 78

1. 500

Abschnitt 3 > 1. 500 und < = 1. 700

960, 78

1. 700

Stufe 4 > 1. 700 und < = 1. 850

1. 143, 79

1. 850

Stufe 5 > 1. 850 und < = 2. 030

1. 209, 15

2. 030

Stufe 6 > 2. 030 und < = 2. 330

1. 274, 51

2. 330

Stufe 7 > 2. 330 und < = 2. 760

1. 356, 21

2. 760

Stufe 8 > 2. 760 und < = 3. 190

1. 437, 91

3. 190

Stufe 9 > 3. 190 und < = 3. 620

1. 519, 61

3. 620

Stufe 10 > 3. 620 und < = 4. 050

1. 601, 31

4. 050

Stufe 11 > 4. 050 und < = 6. 000

1. 732, 03

5. 101, 20

Stufe 12 > 6. 000

1. 928, 10

5. 101, 20

 

Nach Auswahl der Beitragsgrundlage wird der monatliche Beitrag durch Anwendung der Beitragssätze auf die Beitragsgrundlage ermittelt, die das Gesetz über die allgemeinen Haushaltspläne des Staates jedes Jahr festlegt.

Der Gesamtbeitragssatz beträgt 30, 60% (zuzüglich 0, 90% des MEI*), aufgeschlüsselt in folgende Konzepte:

 

Konzept Prozentsatz
Gemeinsame Risiken 28, 30%
Berufsrisiken 1, 30%
Beendigung der Tätigkeit 0, 90%
Berufsausbildung 0, 10%
Gesamtbeitragssatz 30, 60%

 

*Für den Mechanismus der intergenerationalen Gerechtigkeit wird der Satz von 0, 90 Prozent auf die Beitragsgrundlage für gemeinsame Risiken angewendet, die von selbständig tätigen Personen zu tragen sind.

 

 

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