Beschwerde beim Ombudsmann des Kunden einer Finanzinstitution
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Als Nutzer von Finanzdienstleistungen haben Sie das Recht, Beschwerden und Reklamationen wegen Verstößen Ihrer Finanzinstitution vorzubringen. Der Beschwerdeprozess beginnt mit einer Beschwerde bei der Institution selbst.
Erster Schritt: Ombudsmann des Kunden
Finanzinstitutionen müssen über einen "Kundendienst" verfügen und können gegebenenfalls über einen "Kundenombudsmann" verfügen, um die Beschwerden der Kunden zu bearbeiten. Wenn also nach einer Beschwerde beim Filialleiter Ihre Situation nicht gelöst wird, können Sie sich an diesen Dienst wenden, der Ihnen innerhalb von zwei Monaten antworten muss.
Sie können gegen jede Handlung Ihrer Bank Beschwerde einlegen, die Ihnen schadet (Verzögerungen oder mangelnde Aufmerksamkeit, Erhebung von Gebühren oder Zinsen, die nicht im Vertrag festgelegt sind, mangelnde Informationen bei Vertragsabschlüssen, Verkauf von Produkten, die Sie nicht angefordert haben, usw.).
Sie können die Adressen der Kundendienste jeder Institution (sowie die Regeln dieser Dienste) auf der Website der Bank von Spanien ( www. bde. es ), Abschnitt "Kundenportal"; "Beschwerden und Reklamationen") einsehen.
Wenn der Kundendienst Ihre Beschwerde ablehnt (oder nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet), müssen Sie sich an den Dienst der Bank von Spanien wenden, wenn Ihre Beschwerde mit einem Bankprodukt zusammenhängt (Girokonten, Einlagen, Kredite, Hypotheken, usw.).
Für andere Beschwerden beachten Sie bitte:
- Wenn Ihre Beschwerde mit einem Anlageprodukt oder -dienst zusammenhängt (Aktien, Anleihen, Investmentfonds, usw.), müssen Sie sich an die Nationale Wertpapierkommission wenden.
- Und an die Generaldirektion für Versicherungen bei Beschwerden über Versicherungen oder Rentenpläne.
Beschwerde
Reichen Sie die Beschwerde schriftlich beim Kundendienst oder Kundenombudsmann Ihrer Institution ein und geben Sie dabei folgende Daten an:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Personalausweisnummer, usw.).
- Grund der Beschwerde und geforderte Beträge (unter Beifügung der Unterlagen, auf denen Ihre Beschwerde beruht).
- Filiale oder Abteilung, in der die Vorfälle, die Ihre Beschwerde veranlasst haben, aufgetreten sind.
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