Probleme mit dem Anteil des Gesellschafters im Unternehmen
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Was kann ein Gesellschafter tun, wenn die Gesellschaft ihm den ihm zustehenden Anteil nicht anerkennt?
Ein Gesellschafter erwarb damals 1.500 Anteile (mit einem Nennwert von einem Euro pro Stück) an einer GmbH, deren Stammkapital 15.000 Euro beträgt; daher ist er Inhaber von 10% des Stammkapitals dieser Gesellschaft. Die GmbH erkennt jedoch nur die Inhaberschaft von 675 Anteilen an (das sind 4,5%), und zwar mit der Begründung, dass dies im Gesellschafterbuch eingetragen ist. Somit, obwohl der Gesellschafter behauptet, Inhaber von 10% zu sein und den Geschäftsführer der GmbH gebeten hat, die im Gesellschafterbuch eingetragene Anmeldung zu berichtigen, verweigert die GmbH ihm seinen Anteil.
Infolge dieser Diskrepanz werden die wirtschaftlichen Rechte des Gesellschafters beeinträchtigt; zum Beispiel kann sein Recht auf Erhalt der Dividenden, die ihm zustehen, beeinträchtigt werden, wenn die GmbH beschließt, diese unter den Gesellschaftern zu verteilen.
Darüber hinaus können auch seine politischen Rechte betroffen sein. Konkret diejenigen, die das Gesetz den Gesellschaftern anerkennt, die mindestens 5% des Stammkapitals halten; zum Beispiel:
- Recht, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu beantragen und Informationen zu den Themen, die auf der Tagesordnung stehen, vor oder während der Versammlung zu erhalten.
- Recht, die Anwesenheit eines Notars bei der Versammlung zu verlangen, um ein Protokoll zu erstellen.
- Recht, die Ernennung eines Prüfers zu beantragen, der die Jahresabschlüsse des Unternehmens prüft.
Wenn ein Gesellschafter also feststellt, dass das eingetragene Dokument fehlerhaft ist und die Gesellschaft sich weigert, dies zu berichtigen, muss er vor Gericht gehen, um eine Klage einzureichen, in der er das beantragt, was als „feststellende Klage“ bekannt ist: Diese Klage ermöglicht es ihm, im Antrag zu verlangen, dass gerichtlich festgestellt wird, welcher der korrekte Anteil ist, den er hält, sowie dass die GmbH das Gesellschafterbuch entsprechend einträgt oder berichtigt.
Unsere Fachleute werden Sie beraten und unterstützen, damit Sie Ihre Rechte als Gesellschafter in einem Handelsunternehmen kennen und verteidigen.
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