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Aufwendungen für Nettoarbeitseinkommen

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Denken Sie an die Abzüge, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Aufwendungen für Nettoarbeitseinkommen

Wenn Sie Arbeitseinkommen beziehen, denken Sie an die Abzüge, die Sie von den Bruttoeinkünften abziehen können:

  • Die wichtigste Abzugsfähige Ausgabe sind die Sozialversicherungsbeiträge die Sie selbst tragen (den Arbeitnehmeranteil, den das Unternehmen bereits von Ihrem Gehalt einbehalten hat).
  • Wenn Sie als Selbstständiger tätig sind – zum Beispiel, weil Sie Hauptgesellschafter Ihres Unternehmens sind und ein Gehalt von diesem beziehen – können Sie auch den Betrag von Ihren Arbeitseinkünften abziehen, den Sie für diesen Zweck gezahlt haben.
  • Als Arbeitnehmer können Sie auch 2.000 Euro als "Sonstige Ausgaben" abziehen. Diese Ausgabe gilt für alle Arbeitseinkünfteempfänger, ohne weitere Voraussetzungen.

Zusätzlich zu diesen Ausgaben – die im Allgemeinen bereits in den von der Finanzbehörde bereitgestellten Steuerdaten enthalten sind – gibt es weitere weniger häufige Ausgaben, die Sie ebenfalls nutzen können:

  • Zunächst können Sie die an Gewerkschaften gezahlten Beiträge ohne quantitative Begrenzung abziehen.
  • Sie können auch die Beiträge abziehen, die Sie für Ihre berufliche Zugehörigkeit zu Ihrem Berufsverband gezahlt haben (mit einer jährlichen Obergrenze von 500 Euro), vorausgesetzt, dass diese Mitgliedschaft aufgrund Ihrer Tätigkeit obligatorisch ist.
  • Außerdem können Sie, wenn Sie im Laufe des Jahres Anwalts- und Rechtsverteidigungskosten für Streitigkeiten mit dem Unternehmen, von dem Sie die Einkünfte erhalten, gezahlt haben, diese Kosten ebenfalls abziehen, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 300 Euro. , Sie können sie auch abziehen, mit einer jährlichen Obergrenze von 300 Euro.
  • Schließlich können Sie als Arbeitnehmer mit einer Behinderung von mindestens 33% zusätzliche Ausgaben von 3.500 Euro von Ihren Arbeitseinkünften abziehen, ein Betrag, der auf 7.750 Euro steigt, wenn die Behinderung mindestens 65% beträgt oder wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Hilfe Dritter benötigen oder eingeschränkte Mobilität haben.

 

Unsere Fachleute beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuererklärung.

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