Ausgaben für Nettoarbeitseinkommen
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Denken Sie an die Ausgaben, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen können.
Wenn Sie Arbeitseinkommen beziehen, denken Sie an die Ausgaben, die Sie von den Bruttoeinkommen abziehen können:
- Die Hauptausgabe, die abgezogen werden kann, sind die Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge zu Ihren Lasten (den Arbeitnehmeranteil, den das Unternehmen bereits von Ihrem Gehalt einbehalten hat).
- Als Arbeitnehmer können Sie auch 2.000 Euro als "Andere Ausgaben" abziehen. Diese Ausgabe gilt für alle Arbeitseinkommenempfänger, ohne weitere Voraussetzungen.
- Zusätzlich zu diesen Ausgaben – die im Allgemeinen bereits in den von der Steuerbehörde bereitgestellten Steuerdaten enthalten sind – gibt es weitere, weniger häufige Ausgaben, die Sie ebenfalls nutzen können:
Zunächst können Sie die an Gewerkschaften gezahlten Beiträge ohne quantitative Begrenzung abziehen.
- Sie können auch die Beiträge abziehen, die Sie für Ihre berufliche Mitgliedschaft gezahlt haben (mit einer Obergrenze von 500 Euro pro Jahr), vorausgesetzt, dass diese Mitgliedschaft aufgrund der ausgeübten Tätigkeit obligatorisch ist.
- Andererseits, wenn Sie im Laufe des Jahres Anwalts- und Rechtsverteidigungskosten für Streitigkeiten mit dem Unternehmen, von dem Sie die Einkünfte erhalten, gezahlt haben
- , können Sie diese Kosten ebenfalls abziehen, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 300 Euro. Anwaltskosten und rechtliche Verteidigungskosten für Streitigkeiten mit dem Unternehmen, das Ihnen die Einkünfte zahlt Unsere Fachleute beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung.
- Schließlich können Arbeitnehmer mit einer Behinderung von mindestens 33% zusätzliche Kosten von 3.500 Euro von ihren Arbeitseinkünften abziehen. Dieser Betrag erhöht sich auf 7.750 Euro, wenn die Behinderung mindestens 65% beträgt oder wenn nachgewiesen werden kann, dass Hilfe von Dritten benötigt wird oder eine eingeschränkte Mobilität vorliegt.
Unsere Fachleute beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung.
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