Vorsichtsmaßnahmen für gemeinsame Geschäftsführer
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Wenn Sie von einem gemeinsamen Geschäftsführer zu einem alleinigen Geschäftsführer wechseln möchten, sehen Sie sich an, welche Vorsichtsmaßnahmen Sie treffen sollten.
Sie und Ihr Partner sind gemeinsame Geschäftsführer einer SL. Daher müssen Sie beide die Geschäfte gemeinsam unterzeichnen.
In diesem Sinne und da dies wenig praktikabel ist, haben sie beschlossen, das System zu ändern und zu alleinigen Geschäftsführern zu werden. Folglich kann jeder ohne die Unterschrift des anderen unterzeichnen. Aber was passiert, wenn einer etwas unterzeichnet oder tut, mit dem der andere nicht einverstanden ist? Ist letzterer auch verantwortlich?
Nun, wissen Sie, dass allein durch die Ausübung des Geschäftsführeramtes bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen. Daher haften beide, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Einige dieser Pflichten sind zum Beispiel:
- Wenn die Gesellschaft Verluste verzeichnet, die das Eigenkapital auf weniger als die Hälfte ihres Kapitals reduzieren (Auflösungsgrund), müssen die Geschäftsführer innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Situation eine Versammlung einberufen.
- Im Falle einer aktuellen oder unmittelbar bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer die Insolvenzerklärung beantragen.
- Wenn das Handeln des Geschäftsführers der Gesellschaft oder einem Dritten Schaden zufügt, besteht eine Vermutung der Fahrlässigkeit aller Geschäftsführer, und derjenige, der nicht beteiligt war, kann nur freigestellt werden, wenn er die schädliche Handlung nicht kannte oder wenn er, obwohl er sie kannte, alles Mögliche tat, um den Schaden zu verhindern.
Also, kümmern Sie sich nicht um die Situation der Gesellschaft und wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen:
- Berufen Sie eine Versammlung ein, damit dort entschieden wird, ob diese Handlungen genehmigt werden sollen oder nicht, oder ob der Geschäftsführer abgesetzt und zur Rechenschaft gezogen werden soll.
- Wenn Handlungen des anderen Geschäftsführers für Sie ein Risiko darstellen könnten, senden Sie ihm ein Einschreiben, damit er diese Handlungen unterlässt.
- Wenn nichts davon funktioniert, ist es am besten, dass Sie von Ihrem Amt zurücktreten, um Risiken zu vermeiden.
Unsere Fachleute werden Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Amt als Geschäftsführer beraten und unterstützen.
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