Er ist nicht zum Arzttermin gegangen
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Wenn ein Arbeitnehmer nicht zu einer ärztlichen Untersuchung der Berufsgenossenschaft erscheint und die Arbeitsunfähigkeit endet, muss das Unternehmen ihn wieder einstellen.
Die Arbeitsunfähigkeit (AU) ist einer der Gründe, die zur Aussetzung des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers führen. Das bedeutet, dass während der AU die Verpflichtung des Unternehmens, das Gehalt zu zahlen, ruht (obwohl die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bestehen bleibt), sowie die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Dienste für das Unternehmen zu erbringen.
Die AU kann von den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Träger oder Berufsgenossenschaften überprüft und kontrolliert werden. Wenn der Arbeitnehmer sich weigert, sich dieser Kontrolle zu unterziehen und nicht zu den ärztlichen Untersuchungen erscheint, kann er von der Träger mit der Einstellung der Leistung sanktioniert werden; außerdem kann dies auch zu seiner Arbeitsfähigkeit führen - mit der entsprechenden Aussetzung des Krankengeldes (was als Nichterscheinen bezeichnet wird).
Wenn ein Arbeitnehmer nicht zu einer der Einladungen erscheint, erfolgt die vorläufige Aussetzung des Rechts, um zu überprüfen, ob das Nichterscheinen gerechtfertigt ist oder nicht. Im Falle einer vorläufigen Aussetzung gewährt die Berufsgenossenschaft ihm eine Frist von 10 Tagen, um das Nichterscheinen zu rechtfertigen. Wenn der Arbeitnehmer seinen Abwesenheitsnachweis nicht rechtzeitig erbringt, wird die Leistung endgültig eingestellt.
Wenn die AU-Leistung aus diesem Grund eingestellt wird, muss der Betroffene wieder Dienst leisten. Infolgedessen muss das Unternehmen ihm effektive Aufgaben zuweisen (die mit seinem Gesundheitszustand vereinbar sind), obwohl er weiterhin an einer körperlichen Beschwerde leiden kann, weshalb es ratsam ist, ihn einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, die seine Eignung oder Einschränkungen für seinen Arbeitsplatz festlegt.
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