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Fehler in der CIRBE

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Wie werden fehlerhafte Daten gelöscht?

Fehler in der CIRBE

Wenn Ihr Unternehmen fälschlicherweise als Schuldner in der Central de Información de Riesgos del Banco de España (CIRBE) geführt wird, wie können Sie darauf bestehen, dass diese Daten von der Bank korrigiert werden?  

Zunächst müssen Sie sich an das Unternehmen wenden, das diese fehlerhaften Informationen bereitgestellt hat (meldepflichtiges Unternehmen) und es auffordern, die in der CIRBE enthaltenen Daten zu korrigieren oder zu löschen. Zu diesem Zweck:

  • Es muss eine Beschwerde beim Kundenservice des Unternehmens eingereicht werden, in der die Gründe für die Anfrage angegeben und die Unterlagen beigefügt werden, die den Fehler belegen (zum Beispiel die Löschungsurkunde des Darlehens).
  • Die maximale Frist für die Antwort des Unternehmens beträgt einen Monat ab dem Zeitpunkt der Einreichung.

Wenn das Unternehmen nicht antwortet oder die Korrektur nicht akzeptiert, müssen Sie sich an den Beschwerdedienst der Banco de España (BE) wenden. Ab diesem Zeitpunkt:

  • Die BE leitet die Anfrage an das Unternehmen weiter, das innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten muss, wenn der Betroffene eine natürliche Person ist, oder innerhalb von 20 Arbeitstagen, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
  • Wenn die Bank der Korrektur zustimmt, muss sie dies unverzüglich an die CIRBE weiterleiten.

Wenn keine Korrektur erfolgt, muss eine Klage eingereicht werden, um die gerichtliche Feststellung des Fehlers sowie dessen Korrektur durch die Bank zu beantragen. Darüber hinaus kann gegebenenfalls eine Entschädigung für mögliche Schäden und Nachteile beantragt werden, die durch die fehlerhaften Daten oder die Verletzung des Rechts auf Ehre entstanden sind.

 

Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Beantragung der Korrektur von fehlerhaften Daten in der CIRBE und bei der Abwicklung entsprechender Beschwerden.

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