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Überziehungskommission

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Ist die Erhebung von Überziehungskommissionen durch Banken legal?

Überziehungskommission

Ihr Unternehmen ist Inhaber eines Kreditkontos bei einer Bank, das es Ihnen ermöglicht, über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen Betrag zu verfügen. Allerdings haben Sie Transaktionen über diesem Kreditlimit getätigt und aufgrund dieser Überziehung hat die Bank nicht nur Verzugszinsen berechnet, sondern auch eine Kommission für die Überziehung erhoben.

Diese Praxis ist nicht korrekt und tatsächlich haben Gerichte bereits in Fällen wie diesem Stellung bezogen: Wenn sich eine solche Situation ergibt, legen Sie bei der Bank Beschwerde ein. Wenn die Bank Ihnen die Kommission nicht erstattet, ziehen Sie vor Gericht und verwenden Sie die folgenden Argumente:

  • Erstens sind Zinsen eine Schadensersatzleistung zugunsten der Bank, die auf der Zahlungsunfähigkeit des Kunden beruht, während die Kommission dazu dient, eine konkrete und tatsächlich erbrachte Dienstleistung der Bank zu vergüten.
  • Die Erhebung beider Beträge für dieselbe Schuld und für denselben Zeitraum bedeutet eine doppelte Zahlung seitens der Bank. Dies liegt daran, dass die Kommission in Ihrem Fall nicht für eine tatsächliche und unterschiedliche Dienstleistung der Bank bestimmt ist, wie es die Bankenvorschriften verlangen.
  • Selbst wenn eine vertragliche Klausel diese Kommissionen vorsieht, reicht dies nicht aus, um sie automatisch durchzusetzen, da sie auf eine erbrachte Dienstleistung zurückführen müssen.
  • Das Verbot der Doppelzahlung gilt sowohl für Fälle, in denen der Kunde ein Verbraucher ist, als auch für Fälle, in denen es sich um ein Unternehmen oder einen Fachmann handelt.

Denken Sie daran, dass in Verträgen über Bankkonten, an denen Verbraucher beteiligt sind, der für Überziehungen und Überschreitungen geltende Zinssatz nicht mehr als 2, 5 Mal den gesetzlichen Zinssatz betragen darf. Diese Beschränkung wird durch die Bankenvorschriften auferlegt und bei Nichteinhaltung kann die Klausel als missbräuchlich angesehen und von den Gerichten für nichtig erklärt werden.

Unsere Fachleute werden alle Fragen zu Bankkommissionen klären und Ihnen bei der entsprechenden Beschwerde bei der Bank behilflich sein.

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  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
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