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Haftung des Gesundheitsvermögens

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Auswirkungen der eingereichten Beschwerde gegen ein vertraglich vereinbartes Krankenhaus

Haftung des Gesundheitsvermögens

Eine Benutzerin des Gesundheitssystems erlitt Verletzungen nach einem chirurgischen Eingriff , der in einem vertraglich vereinbarten Krankenhaus durchgeführt wurde , das mit der autonomen Gesundheitsverwaltung zusammenarbeitet. Anstatt die Beschwerde direkt bei der Verwaltung (zum Beispiel dem Gesundheitsdienst) einzureichen, reichte sie sie beim eigenen Krankenhaus ein und forderte Schadensersatz für erlittene Schäden. Da sie keine ausdrückliche Antwort erhielt (es erging eine mutmaßliche Ablehnung aufgrund des Schweigens), wandte sich die Betroffene an die verwaltungsgerichtliche Gerichtsbarkeit. Im Verfahren verteidigte sie die Auffassung, dass die Einreichung einer Beschwerde beim vertraglich vereinbarten Krankenhaus gleichbedeutend

mit der Einreichung bei der Verwaltung sein sollte, sodass das erforderliche vorherige Verfahren als "erledigt" angesehen wurde, um vor Gericht zu gehen. In erster Instanz wies das Gericht die Klage zurück. Beschwerde beim Krankenhaus einlegen vereinbart haben gleichwertige Wirkungen bei der Verwaltung Beschwerde einlegen, damit das erforderliche vorherige Verfahren als "erledigt" angesehen wurde, um vor Gericht gehen zu können.

Zunächst sollte das Gericht abgelehnt ihren Ressourcen. Danach hat das Oberste Gerichtshof die vorherige Entscheidung aufgehoben, um die Angelegenheit abzuweisen, da es der Ansicht war, dass der Verwaltungsweg nicht erschöpft war, da die Beschwerde sich nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Gesundheitsdienst der Kanarischen Inseln richtete. Der Oberste Gerichtshof akzeptiert den Fall aufgrund seines Interesses und gibt der Berufung statt,

Der Oberste Gerichtshof akzeptiert den Fall aufgrund seines Interesses und gibt der Berufung statt, der Kassation statt. Erklärt, dass, wenn der Schaden in einer Einrichtung entsteht, die im Rahmen eines Vertrags oder einer Überweisung des öffentlichen Dienstes handelt, die Beschwerde, die bei dieser Einrichtung eingereicht wird, äquivalente Auswirkungen hat wie die bei der verantwortlichen Verwaltung des Dienstes eingereichte, um den Verwaltungsweg zu erschöpfen. Fügt hinzu, dass im Sinne von Treu und Glauben und guter Verwaltung die dem Vertragspartner zurechenbaren Mängel nicht diejenigen benachteiligen sollten, die mit Sorgfalt gehandelt haben. Es hält auch für irrelevant, dass die Beschwerde die Verwaltung nicht korrekt benannt hat, wenn das Problem mit dem Vertrag zusammenhängt. Daher der vorgelegten bei der zuständigen Verwaltung eingereichten Beschwerde, um den Verwaltungsrechtsweg auszuschöpfen. Fügt hinzu, dass im Interesse von Treu und Glauben sowie einer guten Verwaltung die dem beauftragten Organ zurechenbaren Mängel nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die mit Sorgfalt gehandelt haben. Es wird auch als unerheblich erachtet, dass die Beschwerde die Verwaltung nicht korrekt benannt hat, wenn das Problem mit dem Vertrag zusammenhängt. Daher dem Entitätsvertrag zurechenbare Mängel sollten nicht diejenigen benachteiligen, die mit Sorgfalt gehandelt haben. Es ist auch irrelevant, wenn die Beschwerde die Verwaltung nicht korrekt benannt hat, wenn das Problem mit dem Vertrag zusammenhängt. Daher, Heben Sie das Urteil auf und ordnen Sie die Rücknahme der Maßnahmen an, damit der Fall in der Sache entschieden werden kann.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen durch ein Handeln der Gesundheitsverwaltung ein Schaden entstanden ist, können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte beraten.

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