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Mangel an Reformen

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Sie mieten ein Geschäft, das renoviert werden muss, und es gibt einen Mieter, der sich verpflichtet, die Kosten zu tragen, aber eine Mietminderung verlangt...

Mangel an Reformen

In Mietverträgen für Geschäftslokale oder Industriehallen ist es üblich, dass der Mieter einige Anpassungsarbeiten am Lokal gemäß seinen Bedürfnissen durchführt. Wenn die Arbeiten jedoch von gewisser Bedeutung sind, wird normalerweise vereinbart, dass sie am Ende des Vertrags dem Lokal zugutekommen.

Es ist auch üblich, zu vereinbaren, dass der Mieter für einige Monate keine Miete zahlt (gerade weil er Arbeiten finanziert, die später dem Lokal zugutekommen werden). In diesen Fällen:

  • Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verzicht des Vermieters auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Monatsmieten und der Verpflichtung des Mieters, die vereinbarten Arbeiten auszuführen.
  • Daher kann der Eigentümer im Falle eines Verstoßes wählen, entweder die nicht eingezogene Miete zu verlangen oder die Ausführung der vereinbarten Arbeiten zu fordern, unbeschadet der Entschädigung, die ihm für nachgewiesene Schäden zusteht.

 

Zu diesem Zweck muss der Mietvertrag mindestens die Ausführungsfrist der Arbeiten, die erforderlichen Lizenzen, das Budget für die Renovierung, die Qualitätsbeschreibung und die Pläne des Endprodukts angeben.

Am Ende des Vertrags kann der Mieter keine zusätzliche Entschädigung für die durchgeführten Arbeiten verlangen, da diese zum Vorteil des Eigentums sind.

In jedem Fall ist zu beachten, dass:

  • Wenn der Mieter die Arbeiten nicht innerhalb der Karenzfrist ausführt, kann der Eigentümer wählen, entweder ihre Durchführung gemäß der Vereinbarung zu verlangen oder die vollständige Zahlung der nicht eingezogenen Mieten zu fordern. Wenn der Mieter nach der Benachrichtigung weiterhin nicht erfüllt, kann der Eigentümer den Vertrag auflösen (und weiterhin die Zahlung der Mieten fordern).
  • Die gleichen Optionen hat der Eigentümer, wenn die durchgeführten Arbeiten die genehmigten überschreiten oder von ihnen abweichen, ohne dass der Mieter eine Entschädigung verlangen kann, während er das Recht hat, am Ende des Vertrags zu verlangen, dass sie dem Gebäude zugutekommen.
Unsere Fachleute beraten Sie bei der Ausarbeitung des Mietvertrags und der Klauseln zur Durchführung der Arbeiten und zur Mietminderung.

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