Restvermächtnis
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Auslegung der Verfügungsbefugnisse, die dem Treuhänder übertragen wurden
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat über einen Fall entschieden, der sich auf eine besondere Art von Erbschaft bezieht genannt "Restvermächtnis", wenn eine Person (der Testator) ihr Vermögen an jemanden (die Treuhänderin, in diesem Fall seine Ehefrau) hinterlässt, jedoch unter der Bedingung, dass der Rest nach ihrem Tod an andere Erben übergeht (die Vermächtnisnehmer, die die Geschwister des Verstorbenen waren). Der Konflikt entstand, weil die Ehefrau, nachdem ihr Mann verstorben war,
ein Grundstück verkaufte und mehrere Bankguthaben mit dem Geld eröffnete, aber das Geld nie verteilte oder liquidierte, wie es das Gesetz für Erbschaften mit Zugewinngemeinschaft vorschreibt. Als auch sie verstarb, forderten die Geschwister die Hälfte des Werts des Grundstücks und dieses Geldes von den Banken zurück, da sie der Meinung waren, dass es tatsächlich Teil des Vermächtnisses sein sollte und die Witwe das Vermögen missbraucht hatte. Die rechtlichen Diskussionen konzentrierten sich darauf, inwieweit die Befugnisse der Witwe als Treuhänderin reichten, d. h. ob sie frei über die Vermögenswerte verfügen konnte oder sie nur unter bestimmten Bedingungen nutzen durfte. Der TS hat klargestellt, dass, obwohl das Testament es erlaubte,über die Vermögenswerte zu verfügen, dies nur für "entgeltliche" Handlungen gilt (z. B. das Grundstück zu verkaufen und den Erlös für angemessene Bedürfnisse der Ehefrau auszugeben), aber
nicht um sie einfach zu verschenken oder zu spenden. Darüber hinaus, wenn das Geld nach dem Verkauf nicht ausgegeben wurde, musste der ungenutzte Teil direkt an die Vermächtnisnehmer übergehen. Außerdem, in Bezug auf die nach dem Tod des Ehemanns eröffneten Bankguthaben, wurde nicht nachgewiesen, dass das Geld nur der Witwe gehörte und die Zugewinngemeinschaft nicht aufgelöst wurde, muss man davon ausgehen, dass es sich um Zugewinngemeinschaftsvermögen handelte und daher mindestens die Hälfte auch als Teil des Vermächtnisses an die Geschwister übergehen musste. In Erbschaftsstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten. diese Güter nicht einfach so übergeben werden. Darüber hinaus, wenn das Geld nach dem Verkauf nicht ausgegeben wurde, musste der ungenutzte Teil direkt an die Treuhänder übergehen.
Darüber hinaus, was die Bankguthaben nach dem Tod des Ehemanns eröffnet wurden, wurde nicht nachgewiesen, dass das Geld nur der Witwe gehörte und die Gütergemeinschaft nicht aufgelöst wurde, müssen Vermutung, dass es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelte, und daher musste mindestens die Hälfte ebenfalls an die Geschwister im Rahmen des Treuhandvertrags übergehen.
Bei Streitigkeiten über Erbschaften können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten.
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