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Verwaltungsaktbenachrichtigung

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Anforderungen an den Versuch der Verwaltungsbenachrichtigung

Verwaltungsaktbenachrichtigung

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat einen kuriosen Fall überprüft; einem paraguayischen Bürger wurde die Einreise nach Spanien verweigert wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz, aber er legte Einspruch ein und behauptete, dass ihm die Strafe nie ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Die Verwaltung sagte, dass sie versucht habe, ihn zweimal an seiner Adresse zu benachrichtigen, aber er nicht anwesend war, und deshalb wurde eine Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Allerdings enthielten die Benachrichtigungen in seinem Briefkasten nur die Aktennummer, den Absender und seine NIE, das heißt, sie gaben nicht klar an, um welche Strafe es sich handelte. Der TS hat erklärt, dass, wenn die Verwaltung versucht, eine wichtige Entscheidung — wie eine Ausweisung — zu benachrichtigen, es nicht ausreicht, nur die Aktennummer festzuhalten. Gesetzlich müssen mehrere Daten aufgezeichnet werden

: - das Datum des Versuchs,- die Identität des Empfängers und vor allem - eine klare Bezugnahme auf den wesentlichen Inhalt des zu benachrichtigenden Akts (zum Beispiel, dass es sich um eine Ausweisung handelt und aus welchem Grund). Es ist nicht erforderlich, die gesamte Entscheidung zu veröffentlichen, aber es muss klar sein, was mit der Bekanntmachung beabsichtigt ist.

In diesem Fall, da diese wesentlichen

Daten nicht in den Benachrichtigungen enthalten waren, kam der TS zu dem Schluss, dass die Benachrichtigung

nicht ordnungsgemäß erfolgt ist

. Das bedeutet, dass das Sanktionsverfahren abgelaufen ist und die

Ausweisung aufgehoben wird. Zusammenfassend reicht es nicht aus, einfache Benachrichtigungen zu hinterlassen, die Verwaltung muss angeben, um welchen Akt es sich handelt, damit eine Benachrichtigung gültig ist und die Rechte des Betroffenen nicht verletzt werden können. Konsultieren Sie unsere Fachleute für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ausländerrecht, Einwanderung, illegaler Situation usw., für Verfahren und Maßnahmen, die sich aus diesen Situationen ergeben können oder bei Unzufriedenheit mit einer Verwaltungs- oder Gerichtsmaßnahme in dieser Hinsicht. die Abschiebung wird aufgehoben. Zusammenfassend reicht es nicht aus, einfache Benachrichtigungen zu hinterlassen, die Verwaltung muss spezifizieren um welchen Akt es sich handelt damit eine Benachrichtigung gültig ist und die Rechte der betroffenen Person nicht verletzt werden können.

 

Konsultieren Sie unsere Fachleute für Fragen im Zusammenhang mit Ausländerangelegenheiten, Einwanderung, illegalen Situationen usw., für Verfahren und Maßnahmen, die sich aus diesen Situationen ergeben können oder bei Unstimmigkeiten mit einer Verwaltungs- oder Gerichtsmaßnahme in diesem Zusammenhang

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