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Zahlungsausfall einer gestundeten Schuld

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Was passiert, wenn das Finanzamt die gestückelte Zahlung einer Steuerschuld gewährt und eine der Raten nicht bezahlt wird?

Zahlungsausfall einer gestundeten Schuld

Wenn das Finanzamt eine Stundung und Ratenzahlung einer Steuerschuld gewährt und der Steuerpflichtige die Zahlung einer der Raten innerhalb der gewährten Frist nicht leistet, wird das Finanzamt zunächst die vereinbarten Zahlungsfristen für die übrigen ausstehenden Raten einhalten. . .

Daher wird zunächst nur eine Mahnung zur Zahlung der ausstehenden Rate verschickt. Danach hängt alles davon ab, ob der Betroffene der Mahnung nachkommt:

  • Wenn die ausstehende Rate innerhalb der in der Mahnung festgelegten Frist beglichen wird, wird das Finanzamt nur einen Aufschlag von 10 % verlangen (5 %, wenn die Zahlung vor Erhalt der Benachrichtigung erfolgt), und der Rest der Schuld bleibt unberührt.
  • Wenn die ausstehende Rate nicht innerhalb dieser Frist beglichen wird, wird das Finanzamt die Zahlung mit einem Aufschlag von 20 % und Verzugszinsen verlangen. Zudem wird die gesamte ursprünglich gewährte Ratenzahlung aufgehoben. Das bedeutet, dass die sofortige Zahlung der gesamten ausstehenden Schuld gefordert wird.

Dieser letzte Fall gilt für Ratenzahlungen ohne Sicherheiten oder für Ratenzahlungen mit Sicherheiten, die die gesamte gestundete Schuld abdecken. Wenn separate Sicherheiten für jede gestundete Rate gebildet werden und die erste Mahnung zur Zahlung der ausstehenden Rate nicht beachtet wird, kann das Finanzamt nur die sofortige Zahlung der übrigen ausstehenden Raten verlangen, die durch dieselbe Sicherheit wie die ausstehende Rate abgedeckt sind. . Die übrigen Raten, die durch andere Sicherheiten abgedeckt sind, behalten ihr vereinbartes Fälligkeitsdatum bei.

 

Konsultieren Sie unsere Fachleute, um herauszufinden, in welchen Fällen Stundungen und Ratenzahlungen beantragt werden können, sowie die beste Art, die vom Finanzamt geforderten Sicherheiten zu bilden.

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